Hate Speech entgegentreten

Ein Ratgeber für
Kommunikationsverantwortliche

Wie PR-Experten Hassrede erleben

Dezember 19th, 2019 by Daniela Stockmann und Sophia Schlosser, Hertie School

Studie: Hassrede in der öffentlichen Kommunikation in Deutschland: Wie nehmen PR-Experten sie in ihrer Arbeit wahr?

 

Ziele der Studie

Hassrede (Hate Speech) wird derzeit im Kontext von Populismus, Social-Media-Management und gesetzlicher Regulierung intensiv diskutiert. Doch ein empirisches Verständnis von Hassrede in der öffentlichen Kommunikation ist noch kaum vorhanden. Diese Untersuchung wurde im Auftrag des Bundesverbandes der Kommunikatoren – BdKom (ehemals BdP), der Forschungsgruppe Modellprojekte und der Amadeu-Antonio-Stiftung im Frühjahr/Sommer 2019 durchgeführt., und zwar als wissenschaftliche Begleitung des Projekts „Hatespeech entgegentreten“, das im Rahmen des vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geförderten Programms „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ stattfand. Unter der wissenschaftlichen Leitung von Professor Daniela Stockmann, PhD, Professor of Digital Governance an der Hertie School in Berlin unter Mitarbeit von Sophia Schlosser sind drei Aspekte von Hassrede in Deutschland untersucht worden:

  • die Bedeutung des Begriffs Hassrede,
  • das Verständnis des Phänomens durch professionelle Kommunikatoren sowie deren Erfahrungen mit Hassrede, und zwar sowohl in der Privatwirtschaft wie auch im öffentlichen Sektor und in Nichtregierungsorganisationen in Deutschland
  • die Wahrnehmung von Hassrede sowie Strategien und Reaktionen in der professionellen Kommunikation, wiederum jeweils in der Privatwirtschaft sowie im öffentlichen Sektor und in Nichtregierungsorganisationen in Deutschland

Die wissenschaftliche Unterstützung des Projekts sollte in erster Linie zu einem besseren konzeptionellen und empirischen Verständnis des Phänomens der Hassrede beitragen, insbesondere im Hinblick auf die professionelle Kommunikation. Dies erfolgte durch eine Analyse der einschlägigen Literatur, mittels qualitativer Interviews sowie durch eine deutschlandweite Onlinebefragung von PR-Experten.

 

Die wichtigsten Ergebnisse

Kommunikatorinnen und Kommunikatoren in Deutschland nehmen insbesondere seit dem Jahr 2015 eine steigende Zahl von Hassrede-Fällen wahr. 45 Prozent von ihnen berichten, vor allem seit dem Jahr 2018 und insbesondere während der ersten sechs Monate des Jahres 2019 mit Hassrede konfrontiert gewesen zu sein.

Im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit konkrete Erfahrungen mit Hassrede gesammelt haben im privaten Sektor knapp 33 Prozent, im öffentlichen Sektor 59 Prozent und bei NGOs 55 Prozent. Diese Ergebnisse zeigen, dass Hassrede-Fälle in einem höheren Maß in Organisationen auftreten, die sich mit gesellschaftlichen oder politischen Themen befassen. Ein Großteil der Betroffenen (41 Prozent) gab an, innerhalb der letzten drei Monate mit mindestens einem Fall von Hate Speech in Unternehmen oder Organisation konfrontiert gewesen zu sein, 10 Prozent hatten sogar wöchentlich damit zu tun.

Die Fälle werden oft als „Hassrede-Kaskaden“ wahrgenommen, wobei es den Anschein hat, dass Aussagen miteinander in Verbindung stehen. Viele PR-Fachleute fühlen sich durch Hassrede belastet. Im Gespräch mit Kollegen spielt das Thema ebenfalls eine wichtige Rolle.

Die Reaktionen der Experten, die mit Hassrede in ihrem Unternehmen oder ihrer Organisation konfrontiert waren, sind sehr unterschiedlich: Mehr als 50 Prozent gaben an, mit aufklärenden Kommentaren reagiert zu haben. Doch auch Ignorieren oder Löschen bzw. Verbergen waren häufig gewählte Reaktionen. Weniger als 6% der Experten, die mit Hassrede konfrontiert waren, reagierten darauf auf Basis des am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG).

Bei der Untersuchung der Unterschiede zwischen den einzelnen Sektoren zeigt sich, dass die Reaktionen der Kommunikatoren im öffentlichen Sektor und in Nichtregierungs­organisationen in der Regel ähnlich sind und sich von denen der Verantwortlichen in Unternehmen etwas unterscheiden. Kommunikationsexperten aus dem öffentlichen Sektor waren eher bereit, Nutzer zu melden, die Hassrede-Kommentare verfassten, als diejenigen aus anderen Sektoren, und zwar bis hin zur Erstattung von Strafanzeigen. Experten in Nichtregierungsorganisationen tendierten besonders häufig dazu, eigene Unterstützer zu mobilisieren und Hassrede mit „Gegenrede” (Counter Speech) zu beantworten.

Bemerkenswerterweise berichteten mehr als 50 Prozent der Experten, dass sie sich schon einmal bewusst entschieden haben, ein Thema nicht in den sozialen Medien zu erwähnen, um negative Kommentare zu vermeiden. Da es im Rahmen einer Untersuchung eher wünschenswert wäre festzustellen, dass keine solche Selbstbeschränkung stattfindet, ist davon auszugehen, dass die tatsächliche Quote eher noch höher liegt. Dies deutet darauf hin, dass Hassrede eine ernste Bedrohung für die Qualität des öffentlichen Diskurses in der demokratischen Landschaft Deutschlands darstellt.

 

Wissenschaftliche Forschungsmethode

Dieser Bericht folgt einem dreigeteilten Ansatz. Anhand von Literaturanalysen wird zunächst ein Verständnis von Hassrede hergestellt und sodann die Debatte über Hassrede in der Fachliteratur des Kommunikationssektors analysiert. In einem zweiten Schritt werden qualitative Methoden angewendet, wobei 18 Interviews mit Kommunikationsexperten Einblick in reale Fälle von Hassrede gewähren, erste Erkenntnisse zur Verbreitung des Problems liefern und Gegenstrategien aufzeigen. Diese Interviews bildeten auch die Grundlage für die Entwicklung einer Online-Expertenbefragung zur Analyse der Verbreitung von Hassrede-Fällen in der professionellen Kommunikation in Deutschland. In einem letzten Schritt wurde eine Online-Umfrage unter Kommunikatorinnen und Kommunikatoren durchgeführt, für die 25.000 PR-Experten aus der Wirtschaft, dem öffentlichen Sektor, und Nichtregierungsorganisationen kontaktiert wurden. An der Umfrage haben sich insgesamt 715 Personen beteiligt.  Das entspricht einer Rücklaufquote von 2,86%[1]. Im Vergleich zu anderen Expertenbefragungen liegt die Zahl der vollständig ausgefüllten Fragebögen (n=570) am oberen Rand des Spektrums.

 

Definition der Hassrede

Was ist Hassrede? Obwohl das Konzept im öffentlichen, wissenschaftlichen und juristischen Diskurs sowie auf Social-Media-Plattformen ausführlich diskutiert wird, bleibt es oftmals dennoch undurchsichtig (Ghanea 2012, Sellars 2016). Zwar wurde bisher kein Konsens zur Definition des Begriffs gefunden, es werden jedoch häufig drei Schlüsselelemente angesprochen, die die vorliegende Literaturanalyse strukturieren: (1) die Absicht des Sprechers, (2) der Inhalt der Botschaft und (3) ihre Folgen. Dieser Ansatz folgt in groben Zügen den jüngsten Veröffentlichungen zum Verständnis von Hassrede (Sellars 2016, Marwick & Miller 2014).

Marwick und Miller (2014) argumentieren, dass der Redner zwingend die Motivation haben muss, „nur Hass, Gewalt oder Ressentiments gegen eine bestimmte Minderheit zu fördern […], ohne eine legitime Botschaft zu vermitteln“ (Marwick & Miller 2014, S. 17). Ähnlich wie Moran (1994) verknüpfen die Autoren das Element der Intention mit einem vorgegebenen Ziel.

Der Inhalt ist ein weiteres wesentliches Element, das in wissenschaftlichen Definitionen von Hassrede genannt wird (Matsuda 1989, Marwick & Miller 2014). Im Vergleich zur Absicht ist es einfacher zu operationalisieren. So können beispielsweise Listen von Wörtern erstellt werden, die Hass ausdrücken. Es ist schwieriger, in die Köpfe von Menschen zu blicken, um mehr über ihre Absichten zu erfahren. Marwick und Miller definieren Inhalt als „die Verwendung bestimmter Symbole und Bilder [….] oder Wörter und Sätze, die allgemein als beleidigend für eine bestimmte Minderheit angesehen werden“ (Marwick & Miller 2014, S. 16).

Die Folgen einer Botschaft bilden ein drittes bestimmendes Element der Hassrede. Während eine Reihe von Autoren die Bedeutung der Folgen für die Identifizierung von Hassrede-Fällen betont, bestehen nuancierte Uneinigkeiten über den spezifischen Charakter, den sie annehmen müssen sowie darüber, wie unmittelbar sie sich auf Einzelpersonen oder Gruppen auswirken müssen (Massey 1992, Matsuda 1989, Parekh 2005, Marwick & Miller 2014).

Nach der Auswertung und Analyse der unterschiedlichen Konzepte der Hassrede in der akademischen Debatte wurde für diese Untersuchung eine Arbeitsdefinition formuliert:

Hassrede stellt eine Handlung dar, die Kommunikation bewusst dazu einsetzt, bestimmten Personen oder Gruppen zu schaden. Sie unterscheidet sich von anderen kommunikativen Handlungen durch ihren Schweregrad, der gekennzeichnet ist durch ihren spezifischen Kontext, ihre Verbreitung und ihre Folgen.

  

Ergebnisse der qualitativen Befragungen

Insgesamt wurden 18 PR-Experten als Interviewpartner gewonnen. 16 davon meldeten sich auf einen Aufruf des Bundesverbands deutscher Pressesprecher an seine Mitglieder. Zwei Interviewpartner wurden durch persönliche Kontaktaufnahme des wissenschaftlichen Teams gewonnen: einer durch die Kontaktaufnahme mit 30 Kommunikationsexperten aus zufällig ausgewählten mittelständischen deutschen Unternehmen und ein Experte bei einem Workshop zum Thema Hassrede. Von den Interviewpartnern waren neun im privaten Sektor, fünf im öffentlichen Sektor und vier im NGO-Sektor tätig. Sämtliche Interviews dauerten ca. 30 Minuten und wurden telefonisch durchgeführt.

Das generelle Verständnis von „Hassrede“ variierte bei den Interviewpartnern leicht, doch die geschilderten Fälle entsprachen der Definition von Hassrede als einer „Handlung, die Kommunikation bewusst dazu einsetzt, bestimmten Personen oder Gruppen zu schaden“. Hassrede wurde fast immer in erster Linie mit Hassparolen auf Social-Media-Plattformen in Form von Beiträgen oder Kommentaren in Verbindung gebracht. Der Umgang mit Hassrede-Fällen und die Reaktionen auf solche Fälle variierten bei den Interviewpartnern und den spezifischen Fällen von Hassrede (z.B. Kommentare gelöscht/verborgen, Nutzer/Kommentare gemeldet, Strafanzeige erstattet, etc.). In den meisten Fällen lagen Social-Media-Richtlinien für den Umgang mit Hassrede vor. Diese Richtlinien unterschieden sich jedoch stark in ihrem Detaillierungsgrad. Darüber hinaus äußerten die Experten den Wunsch nach Unterstützung beim Umgang mit Hassrede, z.B. in Form von Informationsmaterial oder Workshops.

Der folgende Abschnitt enthält eine Auswahl von Fällen, die während der Interviews beschrieben wurden:

Ein Kommunikationsverantwortlicher wurde mit Hassrede konfrontiert, als der CEO sich entschloss, als Beitrag zur Integration Flüchtlinge auszubilden. Diese Maßnahmen fanden ein uneinheitliches Echo, da Mitarbeiter fälschlicherweise davon ausgingen, dass hierdurch die verfügbaren Ausbildungsplätze für Deutsche reduziert würden. In den sozialen Medien wurden die Flüchtlinge als „faul“ beschrieben und als „Neger“ bezeichnet. Die Kommentare stammten von Personen aus dem rechten politischen Spektrum außerhalb des Unternehmens, aber auch von Mitarbeitern des Unternehmens selbst. Das Unternehmen reagierte mit der Löschung hasserfüllter Kommentare und der Sperrung von Nutzern. Unternehmensintern sprach der CEO vor den Mitarbeitern sämtlicher Unternehmens­standorte, prangerte die Urheber solcher Hassreden an und drohte damit, jeden zu entlassen, der Hassreden führte.

Ein anderes Beispiel für Hassrede betraf eine Gaming-Firma, die sich mit Shooter-Spielen beschäftigte, darunter „Counterstrike“. Der Kommunikationsverantwortliche erklärte, dass das Unternehmen insbesondere nach Ereignissen wie Schießereien in Schulen eine große Anzahl von Hassnachrichten erhielte. Diese würden nicht persönlich, sondern per Post oder Voice-Mail übermittelt. Die Nachrichten enthielten Aussagen wie „du gehörst erschossen“. Als Reaktion erschien dem Interviewpartner insbesondere das Ignorieren solcher Nachrichten als effiziente Strategie, da so die Aufmerksamkeit nicht erhöht werde. Er vertrat jedoch zugleich die Ansicht, dass präventive und offensive Kommunikation im Umgang mit Hassbotschaften am wichtigsten sei.

Ein anderer Kommunikator skizzierte folgenden Fall in seiner Organisation: Ein junger Mitarbeiter veröffentlichte mehrere Beiträge auf Facebook, in denen er seine Begeisterung für seinen Job im Braunkohlesektor und seine Solidarität mit dem Wirtschaftszweig zum Ausdruck brachte. Da die Braunkohle ein umstrittenes Thema darstellt, lösten die Posts dieses Mitarbeiters eine Reihe von hasserfüllten Kommentaren aus, die ihn als ideologisch beeinflusst oder dumm bezeichneten, bis hin zu tatsächlichen Bedrohungen seiner persönlichen Sicherheit. Die Angelegenheit wurde noch problematischer, als der Mitarbeiter selbst begann, auf solche Hasstiraden mit ebenfalls sehr offensiven und hasserfüllten Kommentaren zu antworten. Der Kommunikationsverantwortliche schilderte, dass man unternehmensseitig am Ende keine andere Lösung für das Problem sah, als ihrem Mitarbeiter zu empfehlen, sein Profil von der Social-Media-Plattform zu löschen.

Ein weiterer Experte skizzierte als schwerwiegendsten Fall, mit dem seine Nichtregierungsorganisation je konfrontiert war, folgende Situation: Die Organisation gab ihre Entscheidung bekannt, dem Kapitän einer Hilfsorganisation, die Flüchtlinge auf Booten im Mittelmeer rettete, einen besonderen Preis zu verleihen. Die Bekanntgabe auf Social Media, insbesondere auf Facebook, löste einen wahren Sturm von Hasstiraden aus. Auf Facebook erschienen Posts wie „Sie sollten in Afrika bleiben“ oder „Preise an Verbrecher vergeben“, „Sie sollten ertrinken!“/ „Sie sollten alle zusammen ertrinken!“ oder „Sie sollten mit ihnen ertrinken“. Der Kommunikationsexperte führte aus, dass seine Organisation zunächst nicht nur von der extrem hohen Zahl der Kommentare und Interaktionen überwältigt war, die die Ankündigung in den sozialen Medien hervorrief, sondern auch von der hohen Anzahl negativer und hasserfüllter Kommentare. Sie trafen die Entscheidung, die extremsten Hassbotschaften zu verbergen und/oder zu löschen, blockierten Nutzer und meldeten sie an Facebook. Sie veröffentlichten auch wiederholt Antworten und Kommentare, in denen sie dazu aufriefen, die für die Kommunikation auf Facebook geltenden Richtlinien zu beachten und wiesen auf ihrer Facebook-Seite und ihrer Homepage auf ihre eigenen Richtlinien hin.

 

Ergebnisse der Expertenbefragung

Auf der Grundlage der qualitativen Interviews entwickelte das Team eine Online-Expertenbefragung, die an 25.000 Kommunikationsfachleute in Unternehmen und Organisationen in Deutschland versandt wurde. Sie wurde von insgesamt 715 Experten ausgefüllt und erreichte eine Rücklaufquote von 2,86 Prozent[2]. Die Befragung wurde im Juni 2019 durchgeführt.

Die Umfrage bestand aus sechs Abschnitten. Abschnitte A und F betrafen allgemeine Informationen über die Kommunikationsarbeit der jeweiligen Organisation oder des Unternehmens. In einem zweiten Schritt wurde die Frage gestellt, ob das Unternehmen oder die Organisation jemals mit Hassrede konfrontiert war. Diese Frage diente dazu, die Teilnehmer in zwei verschiedene Gruppen einzuteilen. Die Teilnehmergruppe, die antwortete, dass sie tatsächlich mit Hassrede konfrontiert worden sei, erhielt eine Reihe spezifischer Fragen zu diesen Fällen. Die Gruppe der Teilnehmer, die antworteten, dass sie nicht mit Hassrede konfrontiert worden seien, erhielt eine andere Reihe von Fragen, die auf hypothetischen Fällen beruhten, die auf der Grundlage der qualitativen Interviews entwickelt worden waren.

Von der Gesamtzahl der an der Umfrage beteiligten Experten arbeiteten 50,18 Prozent im privaten Sektor, 25,96 Prozent im öffentlichen Sektor und 23,86 Prozent für NGOs. Das Durchschnittsalter der Experten lag bei 46-47 Jahren. 55,26 Prozent der Experten waren weiblich, 42,63 Prozent waren männlich, und 0,35 Prozent machten die Angabe „divers“. An der Befragung nahmen Mitarbeiter von Unternehmen und Organisationen jeder Betriebsgröße (gemessen an der Anzahl der Mitarbeiter) teil, von kleinen (0 bis 9) bis zu großen (bis zu 1000 oder mehr Mitarbeiter) Unternehmen und Organisationen in einem in etwa ausgewogenen Verhältnis. An der Befragung nahmen Experten aus allen 16 Bundesländern teil, die überwiegende Mehrheit arbeitete in Berlin, Nordrhein-Westfalen und Bayern.

Im Regelfall wurden Facebook, Twitter, Instagram, YouTube sowie LinkedIn von PR-Fachleuten sehr häufig genutzt. Facebook wurde in den meisten Fällen verwendet, Twitter und YouTube in etwa zwei Dritteln der Fälle und Instagram in etwa der Hälfte der Fälle. Andere Plattformen oder Formen der Online-Kommunikation wie Blogs oder Foren wurden nicht sehr häufig genutzt. In den meisten Fällen diente die Online-Kommunikation zu Informationszwecken, und obwohl Kommentare generell willkommen waren, war eine aktive Interaktion mit den Nutzern aus der Sicht der Experten nicht das primäre Ziel. Die überwiegende Mehrheit der Befragten gab an, dass sie ihre Social-Media-Aktivitäten nicht systematisch analysierten.

 

 

Teil C: Die Fragen C1. – C.12.1. wurden ausschließlich Teilnehmern gestellt, die in B1 angaben, mit Hassrede konfrontiert worden zu sein.

 

 

Die folgenden Fragen beziehen sich auf den letzten Fall, an den Sie sich erinnern. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit, sich daran zu erinnern.

 

 

Die Frage C.6.1. wurde ausschließlich Teilenehmern gestellt, die Frage C.6. mit “Ja, es gab Reaktionen/Diskussionen unter den Mitarbeitern”, Ja, der Fall wurde in den Sozialen Medien aufgegriffen oder “Ja, der Fall wurde von Presse/Medien aufgegriffen” beantworteten.

 

 

Die Fragen C.7.1. – C.7.4. wurden ausschließlich Teilnehmern gestellt, die Frage C.7. mit “Ja” beantworteten.

 

 

 

 

 

Die Frage C.7.4.1 wurde ausschließlich Teilnehmern gestellt, die C.7.4. mit “Ja, es gab Reaktionen/Diskussionen unter den Mitarbeitern” oder Ja, der Fall wurde in den Sozialen Medien aufgegriffen” beantworteten.

 

   

  

D.1.

 

Frage D.1. wurde denjenigen Teilnehmern gestellt, die in B.1. angaben, nicht mit Hassrede konfrontiert worden zu sein.

Abhängig davon was die Teilnehmer in A.5. antworteten, wurde ein hypothetisches Beispiel zu Hassrede in ihrem jeweiligen Tätigkeitsbereich eingeschoben.

 

[Für Vereine, Verbände:]

 Unten finden Sie ein Beispiel, wie Hassrede in Ihrem Bereich aussehen kann:

Eine gemeinnützige Stiftung lobt einen Preis für gelungene Projekte im Bereich des interreligiösen Dialogs aus. Erster Preisträger ist eine Initiative, die muslimische und jüdische Jugendorganisationen in Deutschland in Kontakt bringt. Ein Fernsehsender dokumentiert die schwierige, von erheblichen Vorurteilen erschwerte Annäherung in einer Reportage, die dem Projekt bundesweite Aufmerksamkeit verschafft. In den Sozialen Medien formieren sich Befürworter und Gegner des Projekts. Die Debatte ist gekennzeichnet von hasserfüllten Kommentaren, die sich z.T. pauschal gegen Moslems und Juden richten. Von Projektbefürwortern werden die Projektgegner z.T. pauschal als «Nazis» bezeichnet.

 

[Für Institutionen:]

 Unten finden Sie ein Beispiel, wie Hassrede in Ihrem Bereich aussehen kann:

In einer Gemeinde werden die Haushaltsmittel für Integrationsprojekte aufgestockt. Vorgesehen ist u.a. eine zusätzliche Sozialarbeiterstelle. Die Förderung eines Vereins, der Lesepatenschaften für Schulkinder vermittelt, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, soll erhöht werden. Nach einer entsprechenden Ankündigung wird in den Sozialen Medien Protest dagegen erhoben. Die Sicherheit in der Gemeinde werde vernachlässigt, die Attraktivität für weitere Zuwanderung erhöht. Die Bürgermeisterin wird persönlich verbal angegriffen. Der Schulpatenschaften-Verein diffamiert.

 

[Für Unternehmen:]

 Unten finden Sie ein Beispiel, wie Hassrede in Ihrem Bereich aussehen kann:

Die Vorstandsvorsitzende betont im Interview, dass sich durch Zuwanderung die Chancen des Unternehmens erhöhen, geeignete Fachkräfte zu finden, und kündigt entsprechende Maßnahmen im Rekrutierungs- und Ausbildungsbereich an. In den Sozialen Netzwerken gibt es daraufhin Kritik bis hin zu hasserfüllten Kommentaren. Die Vorstandsvorsitzende wird persönlich verbal angegriffen. Es wird zum Boykott von Produkten des Unternehmens aufgerufen.

 

Stellen Sie sich vor, Sie wären in dieser Situation kommunikationsverantwortlich. Wie würden Sie auf Hass-Kommentare reagieren? Sie können mehrere Antwortmöglichkeiten ankreuzen.

 

 

 

Literaturverzeichnis

 

Ghanea, N. (2012). The concept of racist hate speech and its evolution over time. Paper presented at the United Nations Committee on the Elimination of Racial Discrimination’s day of thematic discussion on Racist Hate Speech. Geneva.

 

Sellars, A. (2016). Defining hate speech. Berkman Klein Center Research Publication No. 2016-20.

 

Marwick, A., & Miller, R. (2014). Online harassment, defamation, and hateful speech: A primer of the legal landscape. F Ordham Center on Law and Information Policy Report No 2.

 

Matsuda, M. (1989). Public response to racist speech: Considering the victim’s story. Michigan Law Review, 87(8), 2320-2381.

 

Massey, C. R. (1992). Hate speech, cultural diversity, and the foundational paradigms of free expression. UCLA Law Review, 40(1), 103.

 

Moran, M. (1994). Talking about hate speech: A rhetorical analysis of American and Canadian approaches to the regulation of hate speech. Wisconsin Law Review, 1994(6), 1425.

 

Parekh, B. (2005). Hate speech: Is there a case for banning? Public Policy Research, 12(4), 213-223.

 

[1] Die Rücklaufquoten für Online-Umfragen sind in der Regel niedrig. Die Umfrage wurde von insgesamt 570 Befragten vollständig ausgefüllt, was zu einer Rücklaufquote von 2,28% führt.

[2] Die Umfrage wurde von insgesamt 570 Befragten vollständig ausgefüllt, was einer Rücklaufquote von 2,28% entspricht.