Hate Speech entgegentreten

Ein Ratgeber für
Kommunikationsverantwortliche

Der begründete Abbruch: Ansätze im Umgang mit verbalen Übergriffen

Dezember 19th, 2019 by Adrian Teetz, Akademie im Zentrum Informationsarbeit Bundeswehr, Leiter Fachbereich Kommunikation

Bei der Bewältigung verbaler Übergriffe („Hate Speech“) stoßen Strafverfolgung und „Gemeinschaftsregeln“ der Social-Media-Plattformen an ihre Grenzen. Einen komplementären Ansatz zum kompetenten Verhalten in der digitalen Öffentlichkeit bietet die Erwachsenenbildung.

 

  1. “Beliebige Öffentlichkeit“: Zwischen „Gemeinschaftsregeln“, Recht und Konventionen

Im Sommer 2017 reagierte die Journalistin Dunya Hayali auf einen verbalen Übergriff: „Nun drehte sie den Spieß um und verfasste bei Facebook eine Antwort im selben Duktus und Stil sowie mit einer ähnlichen Häufung an Rechtschreibfehlern.“[1] Das Echo war zunächst zwiespältig – von Zustimmung zu der originellen Replik („schlägt Troll mit eigenen Waffen“) bis zur Kritik, sich damit selbst auf das Niveau des Peinigers zu begeben.

Damit schien die Angelegenheit erledigt, hätte nicht als nächstes Facebook den Kommentar Frau Hayalis wegen Verletzung der Gemeinschaftsstandards gelöscht. Dies führte zu weiteren Wortmeldungen und schließlich zur Rücknahme der Löschung samt Entschuldigung durch die Social-Media-Plattform: „Unsere Reporting-Systeme sind dafür entwickelt, Menschen vor Missbrauch, Hassrede und Mobbing zu schützen, und wir bedauern, dass gelegentlich Fehler gemacht werden, wenn solche Reports bearbeitet werden – wie jetzt im Fall von Dunja Hayali”.[2]

Worin der „Fehler“ genau gelegen habe, war allerdings der Stellungnahme der Plattform nicht zu entnehmen. Formal glich der Post ja dem Übergriff, der ihn ausgelöst hatte – die nächsten Wortmeldungen wegen vermeintlicher Ungleichbehandlung liefen sich warm. Da es zeitgleich zu einer Aussprache zwischen Frau Hayali und dem Urheber der Aggression kam, schien der öffentliche Frieden wiederhergestellt und das Thema verlor an Aufmerksamkeit. Sich mit allen auszusprechen, die eine herausgehobene Akteurin in den sozialen Medien anpöbelten, wäre der Betroffenen allerdings weder zuzumuten noch zu bewältigen.

Dieses Ereignis steht bildhaft für die Unsicherheit, die die Kommunikation im digitalen Umfeld erzeugt: Technologisch können alle gegenüber allen alles Mögliche äußern und je nachdem, wie viel Aufmerksamkeit das Ereignis auf sich zieht, findet dies öffentlich statt. Zwischen sozialen und traditionellen Medien ist eine „beliebige Öffentlichkeit“ entstanden; private und öffentliche Sphäre lassen sich nicht mehr scharf abgrenzen. Welche Regeln gelten auf diesem Feld und wer setzt sie durch?

„Gemeinschaftsregeln“ oder „-standards“ der sozialen Netzwerke stoßen hierbei schnell an ihre Grenzen, wie Facebook schon 2017 einräumte: „…es gibt für die Mitarbeiter unseres Community Operations Teams noch eine weitere Schwierigkeit: den Kontext zu verstehen. Es ist eine Herausforderung, die Absicht hinter einem Post zu beurteilen oder das Risiko, das in einem anderen enthalten ist.“[3]

Hinzu kommt: Diese Bestimmungen werden nicht transparent in demokratischen Gesellschaften ausgehandelt und legitimiert, sondern von privatwirtschaftlich verfassten Unternehmen für ihre Dienstleistungen festgelegt. Da die Plattformen ihrem Geschäftsmodell nach möglichst keine Verantwortung für die dort abgebildeten Inhalte übernehmen wollen[4], sind diese Geschäftsbedingungen entsprechend auslegbar und teilweise inkonsistent[5].  Beispielsweise galten zum Zeitpunkt dieser Niederschrift auf Twitter für „World Leaders“ andere Bestimmungen als für die übrigen User.[6]

Vor diesem Hintergrund kann der Rechtsstaat das Individuum in einem gewissen Maß vor Übergriffen schützen.[7] Es geht aber nicht nur darum, Fehlverhalten zu sanktionieren oder zu neutralisieren, sondern durch möglichst breite Verständigung auf Konventionen und entsprechend kompetentes Verhalten von Multiplikator*innen das gesellschaftliche Zusammenleben zu stabilisieren. Konventionen, also freiwillige, oft ungeschriebene Übereinkünfte über Verhaltensnormen werden gesellschaftlich immer wieder neu verhandelt.[8]

Hier setzt Erwachsenenbildung an, indem sie ein systemisches Verständnis von Kommunikation in der „beliebigen Öffentlichkeit“ des digitalen Umfelds erzeugt und kompetentes Verhalten trainiert – insbesondere im Umgang mit Übergriffen. Dieser Aspekt ist Bestandteil von Kommunikationstrainings für Fachpersonal und Multiplikator*innen der Bundeswehr, bietet sich aber auch für Weiterbildungsprogramme in Unternehmen und Behörden an.

 „Man darf sich nie von seinem Gegner den Grad der Radikalität des eigenen Denkens und Handelns vorschreiben lassen.“ (Hans Paul Bahrdt)[9]

 

  1. Systemisches Kommunikationsverständnis und Handlungskompetenz: Faktoren und Abwägung

Der Deutsche Qualitätsrahmen für Lebenslanges Lernen (DQR) definiert den Begriff der Kompetenz als „ganzheitliche[s] Vermögen zur Problemlösung […], das sich aus verschiedenen handlungsleitenden Wissensbestandteilen zusammensetzt. Unter Handlungskompetenz versteht man demzufolge die Fähigkeit, selbstständig zu handeln und Entscheidungen zu treffen.“[10] Die Handlungskompetenz steht im Mittelpunkt der Kommunikationstrainings der Akademie im Zentrum Informationsarbeit Bundeswehr.[11]

Die Teilnehmer*innen erarbeiten sich möglichst selbständig ein systemisches Verständnis der Faktoren, anhand derer sie unterschiedliche kommunikative Situationen und die eigene Rolle darin realistisch einschätzen sowie ein individuell angemessenes Verhalten abwägen können. Sie werden dabei von Ausbilderteams begleitet und der Kompetenzerwerb anhand vordefinierter Beobachtungsmerkmale reflektiert.[12] Die dabei „handlungsleitenden Wissensbestandteile“ werden im Folgenden als Kontext für den Umgang mit verbalen Übergriffen erörtert, sodass sie auch außerhalb eines Trainings zur Orientierung herangezogen werden können.

Öffentlicher Frieden: Dieser Begriff aus dem Strafrecht beschreibt ein grundsätzliches Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern in den Schutz des Individuums und des friedlichen Zusammenlebens durch die allgemeine Rechtsordnung als anzustrebenden Zustand. Im Interesse des öffentlichen Friedens wird beispielsweise die Androhung von Straftaten, Volksverhetzung und die Verunglimpfung von Religionsgemeinschaften unter Strafe gestellt[13].

Konventionen:  In einer Gesellschaft mit dem Grundrecht der Meinungsfreiheit lässt sich Kommunikation, außer durch konkurrierende Rechte, durch Konventionen regeln. Sie müssen nicht explizit zu Gesprächsbeginn vereinbart werden (was in einem formalen Rahmen, Seminaren etc. aber sehr nützlich sein kann), sondern können sich auch aus der Situation heraus entwickeln („informelle Geschäftsordnung“)[14]. Umso wichtiger ist es, dass die Mitglieder einer demokratischen Gesellschaft sich in der digitalen Öffentlichkeit selbst Regeln auferlegen, moderierende Rollen einnehmen – und Grenzen aufzeigen. Was man selbst gemacht hat – auch reaktiv im Affekt – kann man anderen schlecht untersagen.

Situationen und Rollen:  Wichtige Faktoren der Kommunikation sind die jeweilige Situation und die Rollen, die die Beteiligten darin einnehmen. Bei der Einschätzung der Situation sind Faktoren wie etwa deren Vorgeschichte, der Anlass, das Thema und die Konstellation der Beteiligten zu berücksichtigen.[15] Menschen verständigen sich in sozialen Zusammenhängen darüber, dass sie sich gegenseitig unterschiedliche Rollen zuordnen, an die wiederum jeweils Erwartungen geknüpft werden.[16] Es ist naheliegend, dass zum Beispiel von jemandem in einer offiziellen oder professionellen Rolle, etwa als Versammlungsleiter*in oder Berichterstatter*in, anderes Verhalten erwartet wird als im privaten Rahmen. In sozialen Medien verlieren diese Rollen an Trennschärfe, weil Situationen und Kontexte verschwimmen oder ausgeblendet werden.

Wirkung auf Dritte: In der „beliebigen Öffentlichkeit“ der digitalen Gesellschaft ist immer zu berücksichtigen, wie das Verhalten im Umgang mit anderen auch auf Dritte (außerhalb der unmittelbaren Situation) wirkt. Umgekehrt muss sich aber niemand an Ereignissen beteiligen, die offensichtlich nur für die Wirkung auf Dritte inszeniert werden.

Meinungen: Eine Gefühls- oder Geschmacksäußerung macht noch keine Meinung. „Das ist falsch!“ ist zunächst eine Behauptung. „Ich finde das falsch!“ markiert den Standpunkt immerhin als subjektiv und kann Empathie auslösen, ist darüber hinaus aber inhaltlich kaum verwertbar. Erst durch den Zusatz „Ich finde das falsch, weil…“ wird aus dem Ausdruck von Gefühl oder Geschmack eine verwertbare Meinung. Die Begründung ermöglicht anderen, ihre eigenen Wahrnehmungen zu reflektieren. Eine Aneinanderreihung von Behauptungen ist wiederum noch keine Argumentation und auch im Rahmen von Debatten gibt es eine Menge rhetorischer Techniken[17] – aber zumindest ist die Bereitschaft, Standpunkte zu begründen auch ein Hinweis auf die Bereitschaft zur Verständigung.

„Was ohne Beleg behauptet werden kann, kann auch ohne Beleg verworfen werden.“ („Hitchens Rasiermesser“)[18]

Gesprächszregeln und -gegenstand: Worüber und welchen Bedingungen verständigen wir uns? Im Sinne dieses Beitrags lassen sich drei Kategorien von Gesprächen (einschließlich Chats etc.) unterscheiden: Dialog, Debatte und Inszenierung. Ein Dialog kann entstehen, wenn beiderseitig grundsätzlich möglich ist, dass Beiträge der Gesprächspartner*innen die Haltung des jeweils anderen beeinflussen. Dazu sollten sie Regeln einhalten, beispielsweise einander gleichermaßen zu Wort kommen lassen und respektvoll miteinander umgehen sowie sich über den Gegenstand klar und einig sein. Aber auch Gespräche, die nicht ergebnisoffen angelegt sind, können Nutzen stiften. Eine Debatte, bei der Gesprächspartner*innen öffentlich Standpunkte abtauschen, kann der Schärfung ihrer Argumente dienen und Zuschauer*innen zur Reflexion ihrer eigenen Wahrnehmungen animieren. Dann ist es wichtig, dass Regeln und Gegenstand des Gesprächs klar sind. Idealerweise gibt es eine Geschäftsordnung und ein*e Moderator*in achtet auf deren Einhaltung. Wenn indes jemand ein Gespräch nur deshalb sucht, weil er oder sie sich selbst womöglich vor eigenem Publikum in Szene setzen will, ist niemand gezwungen, an der Inszenierung mitzuwirken.

Verständigung: Die Meinungsfreiheit findet ihre Grenzen in den Individualrechten anderer, die Kommunikationsbereitschaft in der Aussicht auf Verständigung. Bei der Anbahnung eines Gesprächs (auch auf Social Media) lässt sich erkennen, ob eine Chance auf Verständigung besteht. Positive Anzeichen liegen auf der Hand: Gesprächspartner*innen erzeugen einen angemessenen Rahmen und eine geeignete  Atmosphäre, gehen aufeinander ein und lassen sich gegenseitig Spielraum, drücken sich füreinander (und gegebenenfalls für Dritte) verständlich aus. Im Umkehrschluss sprechen respektloses Gebaren, ein asymmetrischer Verlauf, Abschweifen vom Gesprächsgegenstand oder das Einbringen sachfremder Aspekte (z.B. persönliche Anwürfe) eher gegen das Zustandekommen eines Dialogs. Dem muss sich niemand aussetzen.

Ohne Aussicht auf Verständigung kann man ein Gespräch selbstbestimmt und begründet abbrechen: „Wir können uns nicht auf Gegenstand und Regeln einigen, ich möchte meine Aufmerksamkeit anderen Dingen zuwenden.“ Wichtig ist die Begründung, auch wenn sie Kontrahent*innen nicht beeindruckt – aber dafür Beobachter*innen den Abbruch plausibilisiert. Jemand gesteht nichts zu, sondern entzieht sich einer Situation, die er*sie als fruchtlos und/oder unangemessen empfindet.

Das folgende Schaubild soll das Prinzip eines solchen Gesprächsverlaufes verdeutlichen: Eine gewisse Zeit lang versucht Akteur*in B, auf einen Dialog hinzuwirken. Lässt Akteur*in A in seinem Verhalten keine Verständigungsbereitschaft erkennen, oder verstößt laufend gegen Bs Konventionsempfinden, spricht B dies zunächst an und bittet um eine Änderung des Verhaltens. Reagiert A positiv, wird der Versuch der Verständigung fortgeführt; fruchtet die Ansprache nicht, bricht B begründet ab.

Abb 1. Versuch der Verständigung und Entscheidung über Abbruch oder Fortführung (eigene Darstellung)

Begründeter Abbruch: Ein Gesprächsabbruch muss keineswegs konfrontativ verlaufen, denkt man im Vergleich etwa an die freundlichen Wechsel von Gesprächspartner*innen im Smalltalk. Der Unterschied besteht darin, dass eben keine Höflichkeitsfloskel („Ich hole mir mal ein neues Getränk“) oder ein angeblicher Sachzwang („Ich muss…“) vorgeschoben, sondern der Abbruch ausdrücklich als selbstbestimmt und in der Sache begründet wird. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn Gesprächspartner*innen sich destruktiv verhalten oder unangemessene Begriffe verwenden, wovon man sich im Ereignis des Abbruchs zugleich (öffentlich) distanzieren will.

„We agree to disagree“ (George Whitefield, zit. n. John Wesley)[19]

Die folgende Tabelle soll denkbare Konstellationen unterschiedlicher Gesprächsabbrüche veranschaulichen, ist dabei aber nicht als „Vorlage“ zu verstehen.

Abb. 2 Denkbare Konstellationen des Gesprächsabbruchs (eigene Darstellung)

Akteur*in A Akteur*in B Erläuterung
Zeigt sich nicht verständigungsbereit „Unsere unterschiedlichen Standpunkte sind jetzt deutlich geworden, aber ich denke, wir werden nicht übereinkommen.“ „We agree to disagree“: Wenn sich kein Dialog entwickelt, weil z.B. der Gesprächspartner nicht auf andere Standpunkte eingeht.
„Ich respektiere Ihren Standpunkt, bitte respektieren Sie meinen. Ich beende jetzt diese Diskussion und wende mich anderen Dingen zu.“ Selbstbestimmter, begründeter Abbruch.
Verhält sich destruktiv oder verwendet unangemessene Begriffe „Sie haben den Begriff X gebraucht. Er ist für mich nicht akzeptabel, weil er (z.B. Ethnien diskriminiert o.ä.). Bitte gebrauchen Sie nicht solche Begriffe, wenn Sie mit mir sprechen. (oder etwa: „Ich empfinde ihr Verhalten als unangemessen, bitte mäßigen Sie sich.)“ Versuch der Verständigung auf Gesprächsregeln (oder auch auf den Gesprächsgegenstand, wenn das Gegenüber z.B. ständig neue Schauplätze eröffnet).
Nimmt Begriff und/oder problematisches Verhalten zurück Versuch der Fortsetzung.  
Behält problematische Begriffe/Verhalten bei „Ich habe Sie mehrfach gebeten, den Begriff X nicht zu verwenden/Ihr Verhalten zu mäßigen. Sie gehen darauf nicht ein. Für mich ist das unangemessen/keine Gesprächsgrundlage. Ich beende jetzt dieses Gespräch.“ Selbstbestimmter, begründeter Abbruch
Ende des Dialogs

 

Selbstbestimmung: Jenseits von sozialen Techniken und Höflichkeitsformen des Smalltalks ist der begründete Abbruch eines Gesprächs eine freie Willensentscheidung. Ein vorgeschobener Sachzwang („Ich muss…“) würde die Relevanz des Akteurs reduzieren, weil er anscheinend selbst nichts zu entscheiden hat. Umgekehrt: Sich einem Gespräch ohne Aussicht auf einen Dialog zu entziehen, bedeutet keinerlei Eingriff in die Selbstbestimmung oder gar Meinungsfreiheit anderer.

Eindeutigkeit: Nur wenn ein Standpunkt eindeutig ist, können andere sich verbindlich damit auseinandersetzen. Ob ein „Skandal“ vorliegt, oder es zu „Hetzjagden“[20] gekommen ist, lässt sich mangels eindeutiger Definition (Unbestimmtheit) in spontaner Diskussion kaum sinnvoll feststellen. Standpunkte bewusst mehrdeutig zu lassen, um zu provozieren und Widerspruch oder Kritik als Missverständnis zu deklarieren, ist ebenfalls ein Hinweis auf mangelnde Dialogbereitschaft. Eine Verbindung mit besonders provokanten, Aufmerksamkeit erregenden Standpunkten lässt auf Methode schließen.

Eindeutigkeit bezieht sich nicht nur auf die Inhalte beziehungsweise die Sprache, sondern auch auf die Situation. Mehrdeutige Situationen erzeugen das Risiko, dass Konventionen abgetragen werden. Im schematisch vereinfachten, fiktiven Beispiel führt die Verwendung des (hier zum Zweck der Veranschaulichung erdachten)[21] Wortes „Saupreußenschnitzel“ zur sofortigen Eskalation. Das Gegenüber brandmarkt den oder die Urheber*in als rassistisch, diese*r reagiert mit einem abstrakten Verweis auf Meinungsfreiheit – um die es hier zunächst gar nicht geht. Denn die Absicht des oder der Urheber*in bleibt unklar. Es droht also ein Konflikt um eine unbestimmte Situation und einen Begriff, dessen Nichtgebrauch zwar auf einer Konvention gründet (Vermeidung von Diskriminierung), nicht aber auf einer verbindlichen Regel. Je öfter das auslösende Wort dabei wiederholt wird, umso stärker verbreitet es sich und erzeugt womöglich eine Diskursverschiebung, also eine „Erweiterung des Sagbaren“.[22] Ein eindeutiges Ergebnis der Diskussion, das für den öffentlichen Frieden und die Stabilität von Konventionen wichtig wäre, ist unwahrscheinlich.

Abb. 3:  Ausbruch eines unmoderierten Konflikts aus einer mehrdeutigen Situation (eigene Darstellung)

Die Situation ist eskaliert, obwohl offenblieb, ob der Begriff bewusst in diskriminierender, gar provokativer Absicht oder arglos und unbedacht verwendet wurde. Diese Entwicklung lässt sich vermeiden, indem man dem oder der Urheber*in zunächst die Situation vergegenwärtigt beziehungsweise ihn oder sie mit dem daraus ableitbaren Vorwurf konfrontiert. Er oder sie erhält so die Gelegenheit, sich zunächst bewusst zu positionieren.

Wurde der Begriff arglos verwendet, schließt sich manchmal eine Diskussion darüber an,warum das denn ohne böse Absicht so schlimm sei, das Wort doch schon ganz lange existiere, persönlich bekannte Betroffene das gar nicht schlimm fänden und so weiter.  Auch wenn man im Ergebnis nicht zur Übereinstimmung kommt, kann dies kann erst einmal als Signal von Verständigungsbereitschaft gewertet werden. Eine Option liegt dann im „shiften“, also im gesprächsweisen Wechsel der Perspektive: Was entgeht jemandem, wenn er auf den Begriff verzichtet? Wie verhält sich das im Vergleich zur Chance, eine Diskriminierung von Mitmenschen zu vermeiden?

Hat jemand „Saupreußenschnitzel“ indes bewusst in provokanter Absicht gesagt, soll die Nachfrage sie oder ihn bewegen, sich wahlweise der Eindeutigkeit zu stellen oder zurückziehen. Im ersten Fall ist dann zumindest klar, worüber gestritten wird, im zweiten unterbleibt wenigstens die womöglich beabsichtigte Diskursverschiebung.

Abb. 4. Klärung der Situation durch Konfrontation und Nachfrage (eigene Darstellung)

Auf diese Weise können – gerade in Social Media – auch andere eingreifen, wenn sich eine unbestimmte Eskalation anbahnt. Ein Vorwurf wiederum ist nur dann überprüfbar, wenn er sich auf die Verletzung einer Regel oder zumindest einer definierten Norm bezieht.

„Es ist sehr gefährlich, bestimmte Gruppen irrational zu nennen. Das ist nicht nur beleidigend, es macht jeden Dialog unmöglich. Wenn die Menschen irrational sind, wie will man sie dann überzeugen?“ (Tom Stafford)[23]

Pluralismus: Im Pluralismus muss niemand die Meinung eines anderen übernehmen – aber er oder sie sollte diese respektieren, soweit sie sich im Rahmen der Verfassung und darauf gründender Konventionen bewegt. Politische Standpunkte sind dabei vor allem als Ausdruck unterschiedlicher Interessen zu berücksichtigen. Beruft sich ein Standpunkt wiederum auf absolute Kategorien wie Wahrheit, Vernunft oder gar Gesundheit, unterstellt er im Umkehrschluss anderen Auffassungen Unwahrheit, Unvernunft oder Krankheit. Gegnern „Krankheit“, mithin Unzurechnungsfähigkeit zu unterstellen, oder sie durch Krankheitsmetaphern zu entmenschlichen („Krebsgeschwür“), macht eine Debatte unmöglich.

Soweit einige der Faktoren und Abwägungsprozesse aus der Erwachsenenbildung, die beim Umgang mit „Hate Speech“ oder anderen verbalen Übergriffen nützlich sein können. Im Mittelpunkt stehen dabei die Handlungskompetenz sowie das Bewusstsein, dass jedwedes Verhalten in der digitalen Umgebung potenziell auch öffentlich stattfindet und dadurch zum Erhalt oder zur Abtragung von Konventionen der demokratischen Gesellschaft beiträgt.

In Kommunikationstrainings wird dazu die Reflexion, das Feedback des Ausbildungspersonals, durch Definition der angestrebten Kompetenzen und Ableitung von Beobachtungsmerkmalen methodisch unterlegt. Dabei gibt es unterschiedliche Verfahren, die hier aus Platzgründen nicht erörtert werden und die jede Ausbildungseinrichtung nach ihren eigenen Bedürfnissen heranziehen kann.[24] Die folgende Tabelle zeigt beispielhaft ein Schema der Ableitung entsprechender Beobachtungsmerkmale im Sinne der DQM-Matrix auf:

Abb. 5 Beispielhaftes Schema der Ableitung von Kompetenzkategorien und Beobachtungsmerkmalen in der kompetenz- und handlungsorientierten Erwachsenenbildung

Fachkompetenz Methodenkompetenz
Wissen Fertigkeiten Sozialkompetenz Selbständigkeit
zeigt Systemverständnis argumentiert nachvollziehbar hält Gesprächsregeln ein ergreift Initiative
überblickt Gesprächsgegenstand bleibt beim Gegenstand geht auf Gesprächspartner*in ein zeigt sich konzentriert und aufmerksam

 

Unternehmen und Behörden können diesen Ansatz bei der Ausgestaltung ihrer einschlägigen Aus-und Weiterbildungsprogramme heranziehen. Zugleich eine Gelegenheit, bestehende Angebote zu reflektieren: Kommunikationstrainings, die kompetitiv auf „Durchsetzung“ ohne Reflexion des Kontexts ausgerichtet sind, werden der Komplexität der digitalisierten Umgebung nicht mehr gerecht.

 

  1. Das Klima vergiften: Anleitungen zur Zerstörung

Hass ist keine Voraussetzung von „Hate Speech“. Man muss niemanden hassen, um ihn oder sie öffentlich zu verwünschen. Es reicht, wenn man sich schlicht nicht im Griff hat. Oder man will absichtlich das Klima vergiften. Zum Abschluss daher ein Blick in beispielhafte, politisch motivierte Anleitungen zur Zerstörung der öffentlichen Debatte – hier durch Polarisierung, Eskalation von Konflikten und Aufhebung von Konventionen, dort durch Schüren von Misstrauen[25]. Sie sollen verdeutlichen, was in der Auseinandersetzung mit verbalen Übergriffen auf dem Spiel steht:

Eine Art Handbuch[26] aus dem Umfeld der sogenannten „Alt-Right“-Bewegung[27] in den USA definiert politische Gegner (persons with „socially progressive views“ [28]) als „Krieger“ („Social Justice Warriors“ kurz SJW) mit feindlichen, gewalttätigen Absichten in der öffentlichen Auseinandersetzung: „These are people who are trying to destroy you and are quite willing to harm your family and your children.“

Jeglicher Versuch einer Verständigung wird für unmöglich erklärt: „The most important thing to accept here is the complete impossibility of compromise or even meaningful communication with your attackers.“ Stattdessen leitet das Buch instruktionalistisch zur uneingeschränkten Eskalation von Konflikten an: „Play as dirty as your conscience will permit. Undermine them, sabotage them, and discredit them. Be ruthless and show them absolutely no mercy.“ Deutlich wird darin die Absicht, die Konventionen der öffentlichen Debatte, ja, des Zusammenlebens an sich außer Kraft zu setzen: „Above all, understand that the normal rules of live and let live are no longer in effect.“

Ein anders geartetes Dokument[29] leitet dazu an, bestimmte „Mittel und Methoden […] schöpferisch und  differenziert“ anzuwenden: Etwa „systematische Diskreditierung des öffentlichen Rufes, des Ansehens und des Prestiges auf der Grundlage miteinander verbundener wahrer, überprüfbarer und diskreditierender sowie“ – besonders perfide – „ unwahrer, glaubhafter, nicht widerlegbarer und damit ebenfalls diskreditierender Angaben“.

Es geht darum, „Misstrauen und gegenseitige[n] Verdächtigungen innerhalb von Gruppen, Gruppierungen und Organisationen“ zu erzeugen. Oder auch um das „Ausnutzen und Verstärken von Rivalitäten […] durch zielgerichtete Ausnutzung persönlicher Schwächen einzelner Mitglieder.“

In diesem bürokratischen Nominalstil hatte das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der DDR 1976 „Maßnahmen zur Zersetzung“ in seiner „Richtlinie Nr. 1/76 zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge“ niedergelegt. Sie zielten darauf, Gemeinschaften –  hier: oppositionelle Gruppen in einem nichtdemokratischen System – zu desintegrieren. Ihr wirksamstes Mittel: das Schüren von Konflikten und Misstrauen. Denn Vertrauen ist das Fundament der Verständigung in freiheitlichen Gemeinschaften. Es zu erhalten, liegt in der Mitverantwortung jeder und jedes Einzelnen.

 

Autor: Adrian Teetz, Akademie im Zentrum Informationsarbeit Bundeswehr, Leiter Fachbereich Kommunikation (erscheint 03/2020 unter www.hatespeechentgegentreten.de).

[1] „Dunya Hayali schlägt Troll mit eigenen Waffen“, Neue Presse Online vom 07.08.2017, https://www.neuepresse.de/Nachrichten/Medien-TV/Dunja-Hayali-schlaegt-Troll-mit-eigenen-Waffen

[2] “Löschung von Hayali-Kommentar – facebook entschuldigt sich“, Spiegel-Online 08.08.2017, https://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/dunja-hayali-facebook-entschuldigt-sich-fuer-loeschung-des-kommentars-a-1161964.html

[3] „Über die Anwendung unserer Gemeinschaftsstandards“, 23.05.2017, https://about.fb.com/de/news/2017/05/anwendung-unserer-gemeinschaftsstandards/

[4] Beispielhaft als Zeitzeugenbericht: „This notion that Facebook is an open, neutral platform is almost like a religious tenet inside the company.” https://www.wired.com/story/inside-facebook-mark-zuckerberg-2-years-of-hell/

[5] Bspw. „Nutzerinnen und Nutzer können auf möglicherweise schädliche Aktivitäten, die sie beobachten oder erleben, hinweisen, sofern sie den Schaden nicht befürworten oder koordinieren.“, Kap. 4. „Koordiniertes zufügen von Schaden“, Facebook-Gemeinschaftstandards, https://de-de.facebook.com/communitystandards/coordinating_harm (Zugriff: 19.11.2019). Änderungen der Regeln im Zeitverlauf sind nicht transparent.

[6] „However, if a Tweet from a world leader does violate the Twitter Rules but there is a clear public interest value to keeping the Tweet on the service, we may place it behind a notice that provides context about the violation and allows people to click through should they wish to see the content.” “World Leaders on Twitter: principles & approach”, 15.10.2019, https://blog.twitter.com/en_us/topics/company/2019/worldleaders2019.html (Zugriff: 19.11.2019) Bemerkenswert ist der hier ausgedrückte Anspruch der Plattform, einen „Neuigkeitswert“ zu beurteilen.

[7] Zum Zeitpunkt der Niederschrift war eine Beschwerde der Bundestagsabgeordneten Renate Künast gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin anhängig, das eine Reihe drastisch herabwürdigender Facebook-Kommentare über die Grünen-Politikerin nicht als strafbare Beleidigungen beurteilt hatte. Einzelheiten: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/beschwerde-kuenast-lg-berlin-27ar1719-hass-beleidigung-politiker-internet-facebook-hate-speech/ https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lg-berlin-27ar17-19-aendert-beschluss-kuenast-beleidigung-hass-posting-facebook-schmaehkritik/

[8] Vgl. mit Blick auf gesellschaftliche Konventionen der Kommunikation: Niehr, T. (2017): Rechtspopulistische Lexik und die Grenzen des Sagbaren (Bundeszentrale für Poltische Bildung Online): http://www.bpb.de/politik/extremismus/rechtspopulismus/240831/rechtspopulistische-lexik-und-die-grenzen-des-sagbaren

[9] Soziologe, Gründer des Soziologischen Forschungsinstituts (SOFI) in Göttingen, zit. n. Wolfgang Eßbach https://blog.soziologie.de/2018/09/man-darf-sich-nie-von-seinem-gegner-den-grad-der-radikalitaet-des-eigenen-denkens-und-handelns-vorschreiben-lassen-hans-paul-bahrdt-und-die-68er-bewegung-ein-gesp/

[10] Bundesministerium für Bildung und Forschung (2013): Deutscher Qualitätsrahmen für Lebenslanges Lernen (EQR-Referenzierungsbericht), Berlin: 54

[11] Die Akademie im Zentrum Informationsarbeit Bundeswehr in Strausberg bei Berlin ist die zentrale Aus- und Weiterbildungseinrichtung für Kommunikations-Fachpersonal und Führungskräfte der Bundeswehr mit jährlich bis zu 1.400 Teilnehmer*innen. Sie ist zertifizierter Lerndienstleister Nach DIN ISO 29990.

[12] Die Bundeswehr verfügt über ein eigenes Kompetenzmodell, das die spezifischen Bedürfnisse militärischer Ausbildung aufgreift, systematisch aber an die Kompetenzmatrix des DQR (s. Anm. 10) anschließt.

[13] Vgl die §§ 126, 130 und 166 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB).

[14] Vgl. Teetz, A. (2019): Rechenschaft vor ihresgleichen. Der Staatsbürger in Uniform als Leitbild in der digitalen Mediengesellschaft, in Möller, H./Jacobs, J. (Hrsg.): Bundeswehr und Medien. Ereignisse – Handlungsmuster – Mechanismen in jüngster Geschichte und heute, Baden-Baden:  77-104.

[15] Vgl. das „Situationsmodell“ in: Schulz von Thun, F/Zach, K. /Zoller, K (2012): Miteinander reden von A bis Z. Lexikon der Kommunikationspsychologie, Hamburg.

[16] Vgl. Abels, H. (2001): Interaktion, Identität, Präsentation. Kleine Einführung in interpretative Theorien der Soziologie, Wiebaden.

[17] Zur Vertiefung s. Schleichert, H. (2012): Wie man mit Fundamentalisten diskutiert, ohne den Verstand zu verlieren. Anleitung zum subversiven Denken, 7. Aufl., München., Überblick: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_rhetorischer_Stilmittel

[18] Zit nach Skudlarek, J. (2019): Wahrheit und Verschwörung. Wie wir erkennen, was echt und wirklich ist, Ditzingen (Reclam): 153

[19] https://en.wikipedia.org/wiki/Agree_to_disagree

[20] Vgl. die konfrontativen Diskussionen um den Begriff „Hetzjagd“ nach rassistischen Ausschreitungen in Chemnitz vom Sommer 2018: „War es eine ‚Hetzjagd‘? Darauf kommt es nicht an.“, Süddeutsche Online, 27.08.2019, https://www.sueddeutsche.de/politik/chemnitz-hetzjagd-rassismus-1.4577371 , sowie: „Also doch Hetzjagden“, taz online, 27.08.2019, https://taz.de/Debatte-um-Gewalt-in-Chemnitz/!5621376/

[21] „Saupreuß‘“ ist ein zwischen Scherzhaftigkeit und Ressentiment ambivalent angelegtes bayerisches Idiom für Nichtbayern. Es wird hier zwecks Perspektivwechsel in Verbindung mit dem Schnitzel als fiktionales Beispiel für vergleichbare Komposita angeführt, die zur Diskriminierung von Mitmenschen geeignet wären und deshalb eben nicht wiederholt werden sollen.

[22] Vgl. das gleichnamige Kapitel in: Schutzbach, F. (2018): Die Rhetorik der Rechten. Rechtspopulistische Diskursstrategien im Überblick, Zürich: 57-95, sowie ausführlicher das Kapitel „Endlich spricht es jemand aus.“ in: Niehr, T./Reissen-Kosch, J. (2019): Volkes Stimme? Zur Sprache des Rechtspopulismus, Bonn: 123-140. S. auch: Detering, H. (2019): Was heißt hier ‚wir‘? Zur Rhetorik der parlamentarischen Rechten, Stuttgart.

[23] Zit. n. „Beschränktes Denken: Unsere kleine Welt“, Deutschlandfunk, 03.04.2016: https://www.deutschlandfunk.de/beschraenktes-denken-unsere-kleine-welt.740.de.html?dram:article_id=349893

[24] Einen Überblick über unterschiedliche Verfahren der Kodifizierung von Kompetenzen und der Ableitung von Beobachtungsmerkmalen geben nebst dem DQM (Anm 10.): Erpenbeck, J./von Rosenstiel, L./Grote, S./Sauter, W. (Hrsg., 2017): Handbuch Kompetenzmessung, 3. Aufl., Stuttgart, sowie: Strauch, A./Jütten, S./Mania. E. (2009): Kompetenzerfassung in der Weiterbildung. Instrumente und Methoden situativ anwenden, Bielefeld.

[25] „Das Ziel moderner Propagandisten sei nämlich nicht, öffentliches Wissen zu beeinflussen – sondern demokratische Normen, also die Werte, die unser gesellschaftliches Miteinander prägen.“ Nordheim, G. von (2020), Das große Rauschen, in epd Medien 07/20 https://www.epd.de/fachdienst/epd-medien/schwerpunkt/debatte/das-grosse-rauschen

[26] Day, Vox (aka Theodore Beale, 2015): SJWs Always Lie. Taking Down the Thought Police, Kouvola, Kap 7. (o.S.). Die folgenden Zitate auf Englisch entstammen dieser Quelle.

[27] Zu dieser diffusen Bewegung rund um „weiße Vorherrschaft, Antisemitismus und Islamfeindlichkeit“, deren Selbstbezeichnung als Euphemismus kritisiert wird, vgl. Hirschmann, K. (2017): Der Aufstieg des Nationalpopulismus. Wie westliche Gesellschaften polarisiert werden, Bonn: 34f.

[28] Laut Oxford Dictionary eine informelle Herabwürdigungsform (derogatory) im Sinne von „A person who expresses or promotes socially progressive views“, https://www.lexico.com/en/definition/social_justice_warrior

[29] https://www.stasi-mediathek.de/fileadmin/pdf/dok540.pdf Das entsprechende Kapitel firmierte unter dem Begriff „Zersetzung“, der sich als Metapher ursprünglich aus dem chemischen Begriff für die Zerlegung einer Substanz in einzelne Bestandteile ableitete. Im zweiten Weltkrieg fällte die Wehrmachts-Strafjustiz willkürliche Todesurteile unter dem Begriff der „Wehrkraftzersetzung“.